Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (kurz GKV) wurde 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben. Diese Erhöhung der GKV-Prämie wird nun von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht mehr zu gleichen Teilen getragen: Arbeitgeber zahlen einen Beitragssatz von 7,3 Prozent, Arbeitnehmer müssen dagegen 8,2 Prozent bis zur Beitragsbemessungsgrenze entrichten. Ausserdem wurde die Finanzierung der GKV zu gleichen Teilen aufgehoben. Zukünftige Kostensteigerungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen nun von den gesetzlich Krankenversicherten und aus Steuermitteln finanziert werden.
Ab 2011 wurden auch nach oben offene GKV-Zusatzbeiträge eingeführt - jede gesetzliche Krankenkasse kann somit den Zusatzbeitrag frei festlegen. Die maximale Belastung für Arbeitnehmer durch den Krankenkassen-Zustazbeitrag wurde auf 2 Prozent des Bruttoeinkommens festgeschrieben. Höhere Belastungen sollen durch Steuermittel ausgeglichen werden.
Dennoch gibt es einige Unterschiede auch zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen. Wenn einer gesetzlichen Krankenkasse das Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreicht, kann eine GKK Zusatzbeiträge erheben. Einige gesetzliche Krankenversicherungen verzichten (zumindest noch vorerst) auf die Erhebung dieser Zusatzprämie. Es lohnt sich also, auch die gesetzliche Krankenkassen zu vergleichen und ggf. die Krankenkasse zu wechseln. maxi-versicherungen.de bietet hier einen Online-Krankenkassenvergleich für gesetzliche Krankenkassen.