FAQ zu PKV, Krankenversicherung, private Altersvorsorge...

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Fragen und Antworten rund um Krankenversicherung und Rente

Bitte klicken Sie für die Antworten einfach auf eine der folgenden Fragen:

Wer kann sich unter welchen Voraussetzungen privat krankenversichern?

Wer eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern:

Wer nicht erwerbstätig ist, kann sich auch über einen privat versicherten Ehepartner privat krankenversichern. Beamtenanwärter bzw. andere beihilfeberechtigten Personen sowie Ärzte der Human- und Zahnmedizin können sich ebenfalls privat krankenversichern, ohne Einkommensgrenzen beachten zu müssen


Gesundheitsreform: Wer kann nun in die Private Krankenversicherung wechseln?

Grundsätzlich hat sich auch mit der Gesundheitsreform nichts an den Bedingungen geändert, wer in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann. Die Einkommensgrenze liegt im Jahr 2010 einheitlich für alte und neue Bundesländer bei einem Jahreseinkommen von 49.950 Euro (entspricht montl. 4.162,50 Euro), wobei alle regelmäßigen Einkünfte wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen (Überstunden zählen nicht dazu). Ein Wechsel zu einer PKV wird allerdings schwerer als vorher: Angestellte müssen nun drei Jahre über dieser Verdienstgrenze liegen, um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können (eine Rücknahme dieser Drei-Jahres-Regelung könnte ab dem Jahr 2011 erfolgen, siehe oben). Freiberufler und Selbstständige können sich weiterhin unabhängig von ihrem Einkommen privat krankenversichern. Beamte sind über die sogenannte Beihilfe sogar zur Privatkrankenversicherung verpflichtet.

Gesundheitsfonds

Beim Gesundheitsfonds sollen Beitrags- und Steuergelder zentral eingenommen und an die Krankenkassen weitergeleitet werden. Die Krankenkassen ziehen die Sozialversicherungsbeiträge zunächst ein und übertragen diese an die neue Zentralbehörde. Die bisher unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen wurden durch einen einheitlichen Beitragssatz ersetzt, der durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegt wird. Krankenkassen, die mit den ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugeteilten Geldern nicht auskommen, können zusätzliche Beiträge (bis 8,00 Euro pro Monat ohne Einkommensprüfung, bei höheren Pauschalsätzen beschränkt auf 1% des Einkommens) vom Arbeitnehmer erheben.

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2010 bei 3.750 Euro im Monat bzw. 45.000 Euro im Jahr.

Gesetzliche Krankenkassen und Zusatzbeitrag

Seit dem 1. Juli 2009 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen (GKK) der einheitliche Beitragssatz von 14,9 Prozent. Jede Kasse darf jedoch einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens erheben. Dieser Zusatzbeitrag ist allein vom Krankenversicherten zu tragen. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.750 Euro monatlich (Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2010) oder kann das monatlich bis zu 37,50 Euro oder jährlich 450,00 Euro ausmachen. Alternativ können gesetzliche Krankenkassen auch ohne das Einkommen des Krankenversicherten zu prüfen, eine Zusatzbeitrag-Pauschale von bis zu 8,00 Euro monatlich erheben.

Erhebt eine gesetzliche krankenversicherung (GKV) erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, haben Mitglieder der Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht und können zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Ein Wechsel ist auch möglich, wenn eine bisher gewährte Prämienzahlung an den Versicherten reduziert wird oder ganz wegfällt. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn Versicherte erst kürzlich Mitglied in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse geworden sind. Es setzt die ansonsten  übliche achtzehnmonatige Mindestbindung nach Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse außer Kraft. Jede gesetzliche Krankenkasse muss ihre Versicherten spätestens einen Monat, bevor sie den Zusatzbeitrag erhebt (oder die Prämie reduziert), auf dieses Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. So ist gesichert, dass bei einer fristgerechten Kündigung durch den Krankenversicherten keine zusätzlichen Belastungen anfallen. Kommt die gesetzliche Krankenkasse ihrer Hinweispflicht gegenüber einem Mitglied verspätet nach, verschiebt sich für dieses Mitglied die Erhebung des Zusatzbeitrags und die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts um den entsprechenden Zeitraum.

Ausnahmen: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für Versicherte, die einen Krankenkassen-Wahltarif mit einer dreijährigen Bindung an ihre Krankenkasse abgeschlossen haben. Krankenversicherte, die bereits 18 Monate einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, können mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist auch ohne Berufung auf ihr Recht zur Sonderkündigungs die Krankenkasse wechseln.


Welche Leistungen und Vorteile bieten private Krankenversicherungen (PKV)?

Die Leistungen in der Privaten Krankenversicherung sind i.d.R. umfangreicher alsin der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zudem entfällt die Begrenzung der Leistungen auf den bei den gesetzlichen Krankenkassen vorgegebenen Leistungskatalog. Ein wichtiger Vorteil der privaten Krankenversicherung ist, dass Sie selbst durch die Wahl des zu Ihren Bedürfnissen und Ansprüchen passenden PKV-Tarifs über den Leistungsumfang Ihres PKV-Tarifs und die Höhe der PKV-Versicherungsprämien entscheiden. Ein weiterer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die bevorzugte Terminvergabe und Behandlung beim Arzt. Und je nach des von Ihnen gewähltem PKV-Tarifs erhalten Sie Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten, bessere Krankenhausbehandlung, höherer Erstattungen bei Brillen und Zahnersatz, erhalten Absicherungen gegenüber Arztkosten im Ausland (z. B. im Urlaub) und weitere Vorteile.


Ist meine Familie bei einer PKV automatisch mitversichert?

Nein. Private Krankenversicherungen erheben für jeden Versicherten einen eigene Prämie. Die PKV-Beiträge für Kinder sind aber verhältnismäßig gering, in der Pflegeversicherung sind diese sogar beitragsfrei versichert.


Werden Kinder in der Privaten Krankenversicherung krankenversichert?

Wenn z. B. der privat krankenversicherte Elternteil über ein Einkommen von mehr als 3.937,50 Euro im Monat (Stand: 2007) verfügt und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Elternteil, müssen die Kinder in der privaten Krankenversicherung krankenversichert werden.


Was ist eine Krankenzusatzversicherung?

Mit verschiedenen Kranken-Zusatzversicherungen können Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ergänzen und damit die Lücken von A(uge) bis Z(ahn) schliessen. Und mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können Sie selbst bestimmen, was für Ihre Gesundheit wichtig und richtig ist und sich individuell Ihr Leistungspaket zusammenstellen.


Was hat sich durch die Krankenversicherungspflicht geändert?

Seit dem 01. April 2007 gilt die mit der Gesundheitsreform beschlossene Krankenversicherungspflicht - jedoch zunächst nur für Nichtversicherte, die einmal der gesetzlichen Krankenversicherung angehörten. Für die Versicherten, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, gibt seit ab 01. Juli 2007 zunächst ein Beitrittsrecht in den Standardtarif. Zu diesem Personenkreis zählen alle, die zuletzt privat krankenversichert waren, aber auch Auslandsrückkehrer. Zum 01.01.2009 wird der Standardtarif in den neuen Basistarif überführt, der vor allem eine soziale Schutzfunktion erfüllen soll und sich auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befindet. Zu diesem Zeitpunkt gilt dann die Versicherungspflicht auch für alle diejenigen, die dem privaten Versicherungssystem zuzuordnen sind. Für Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren, gilt der berufliche Status zur Zuordnung. So muß z.B. Selbständigen, die bisher nicht gesetzlich krankenversichert waren, der Zugang zum Basistarif der PKV gewährt werden, um die Erfüllung der Versicherungspflicht zu gewährleisten. Ein Beispiel: Sie haben sich in 2005 selbständig gemacht und dabei übersehen, sich freiwillig weiter zu versichern und sind daher heute ohne Krankenversicherungsschutz. Für Sie besteht nun die Möglichkeit, einen beliebigen Tarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu wählen.


Was ist eine Lebensversicherung?

Eine Kapital-Lebensversicherung ist eine Versicherung für den Todesfall und den Erlebensfall. Der Versicherte zahlt über einen vereinbarten Zeitraum monatliche Beiträge (Prämien) in die Versicherung ein. Nach Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit erhält der Versicherte eine Kapitalauszahlung. Sollte der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Versicherung versterben, erhält ein zuvor bestimmter Begünstigter (im Vertrag vereinbart) die festgelegte Summe ausbezahlt. Eine garantierte Versicherungssumme wird dem Versicherten als Mindestleistung für den Todesfall als auch für das Erleben des Versicherungsablaufes fest zugesagt. Entwickeln sich zugrunde liegende Größen wie beispielsweise die Zinsentwicklung besser als für die Berechnung der garantierten Leistungen angenommen, entstehen sog. Überschüsse, an denen der Versicherungsnehmer beteiligt wird. Die Ablaufleistung setzt sich aus der garantierten Versicherungssumme und diesen Überschüssen zusammen.


Warum sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen?

Ungefähr 20% der Angestellten und ca. 33% der Arbeiter werden vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig. Häufige Ursachen sind z. B. Erkrankungen des Skelett - und Bewegungsapparates, des Herz- bzw. Gefäßsystems sowie psychische Erkrankungen. Betroffene müssen nicht nur mit dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes zu Recht kommen, sondern auch mit großen finanziellen Einschränkungen fertig werden. Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt z. Zt. im Durchschnitt nur ungefähr 26% des letzten Bruttogehalts. Bei Berufseinsteigern, Selbständigen und Freiberuflern ist der Rentenanspruch sogar häufig noch geringer oder entfällt sogar vollkommen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen hier Schutz, da sie sowohl Unfall- als auch Krankheitsfolgen absichert.


Was ist eine private Rentenversicherung?

Eine private Rentenversicherung schließt die Versorgungslücke zur gesetzlichen Rente. In den nächsten Jahrzehnten wird das gesetzliche Rentenniveau nicht zuletzt aufgrund der Bevölkerungsentwicklung voraussichtlich stark sinken. Private Rentenversicherungen gewinnen daher immer mehr an Bedeutung. Es gibt verschiedene Tarife und Varianten, die Ihnen die gewünschte zusätzliche Absicherung im Rahmen Ihrer Bedürfnisse und Möglichkeiten bieten. Eine private Rentenversicherung zahlt Ihnen zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt eine monatliche und lebenslange Rente. Als Alternative zu einer Rentenzahlung können Sie auch eine einmalige Kapitalauszahlung wählen.


Was ist die Riester-Rente?

Riester-Rente (oder Riesterrente) ist die umgangssprachliche Bezeichnung einer vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderten, privat finanzierten Rente in Deutschland. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt. Die Bezeichnung Riester-Rente geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70% auf 67% reduziert wurde. Seit 2005 wird auch die Rürup-Rente, welche vor allem für nicht Riester-Anspruchsberechtigte interessant ist, durch Steuervorteile während der Ansparphase staatlich gefördert.


Welchen Versicherungsschutz für mein Fahrzeug?

Auf jeden Fall eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, denn sie stellt den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz dar und zahlt bei Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), die Sie mit dem Fahrzeug verursachen. Die Höhe des Beitrags richtet sich u.a. nach der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), also der Anzahl der schadenfreien Jahre.


 

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist eine Absicherung, bei der grundsätzlich nur im Todesfall der versicherten Person während der Versicherungsdauer eine Leistung erfolgt. Sie dient z. B. also vor allem der finanziellen Absicherung der Familie oder aber bei dem Erwerb von Eigentum als finanzielle Absicherung eines Darlehns. Kapital wird bei dieser Versicherungsform also nicht angespart. Mit dem Abschluss einer Risikoversicherung ist i.d.R. ein Umtauschrecht in eine Kapital bildende Versicherung verbunden.


 

(Alle Angaben ohne Gewähr)


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